Die COVID-19-Pandemie führt zu Steueränderungen im Jahr 2021. In diesem Artikel gehen wir auf die Änderungen Ihrer Steuern ein, die wichtigsten Punkte, die Sie im Jahr 2021 beachten müssen, sowie die eröffneten Sparmöglichkeiten.
• Seit dem 01.01.2021 erhalten Eltern für das erste und zweite Kind 219 Euro monatlich statt bisher 204 Euro monatlich.
• Ebenso erhalten die Eltern für das dritte Kind einen erhöhten Betrag von 225 Euro.
• Für jedes weitere Kind erhalten die Eltern 250 Euro monatlich.
2021 wird das Kindergeld für jeden Elternteil auf 2.730 Euro und das Pflegegeld auf 1.464 Euro angehoben. Damit beträgt der Freibetrag für Ehepaare bei gemeinsamer Veranlagung maximal 8.388 Euro.
Wenn Sie weniger als den Grundfreibetrag verdienen, müssen Sie keine Einkommensteuer zahlen. Seit dem 01.01.2021 ist der Grundfreibetrag auf 9.744 Euro pro Person angestiegen, im Jahr 2020 lag er bei 9.408 Euro.
Nach dem Jahressteuergesetz 2020 können Arbeitgeber bis zum 30. Diese Änderung wurde nur bis 2020 vor dem Steuergesetz angewendet. Die steuerfreie Zahlung hängt nicht damit zusammen, dass Sie teilweise beschäftigt waren. Wichtig ist, dass Sie die Frist einhalten.
Die Mehrwertsteuersätze sind wieder auf die ursprünglichen Werte von 19 % bzw. 7 % gestiegen.
Liegt Ihr zu versteuerndes Einkommen unter 61.717 Euro (bzw. 123.435 Euro bei einem gemeinsam veranlagten Ehepaar), entfällt der Solidaritätszuschlag.
Ist Ihr zu versteuerndes Einkommen jedoch höher, betreten Sie die „Minderungszone“. In diesem Fall zahlen Sie einen niedrigeren Solidaritätszuschlag. Wenn Sie mehr als 96.409 Euro (oder 192.818 Euro) verdienen, zahlen Sie weiterhin 5,5% der Einkommensteuer.
Durch die Änderung des Grundfreibetrags haben Sie bei unveränderter Rente in diesem Jahr zwischen 40 Euro und 120 Euro weniger Steuern.
Die Höhe richtet sich nach dem Jahr, in dem Sie in Rente gehen. Im Jahr 2021 erhalten Sie einen lebenslangen Rentenzuschuss von 19 % der Rente, die Sie beziehen.
Alle Arbeitnehmer, die 2021 oder später in Rente gehen, haben keinen Rentenzuschuss mehr und müssen ihre Rente vollständig versteuern. Mit jedem Jahr, in dem Sie in den Ruhestand gehen, verringert sich Ihr Freibetrag um 2 Prozentpunkte, bis er 2040 wegfällt.
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